Promillegrenze fürs Radfahren
31. Jan. 2026
Hohe Unfallzahlen: Soll die Promillegrenze fürs Radfahren sinken?
Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar steht in diesem Jahr ein Thema im Fokus, das viele betrifft: die vergleichsweise hohe Promillegrenze für Radfahrende. Aktuell liegt sie bei 1,6 Promille – doch angesichts steigender Unfallzahlen halten viele Fachleute eine Absenkung für überfällig. Was ist derzeit erlaubt, und was könnte sich bald ändern?
„Nur ein paar Bier“ – und dann aufs Rad?
Ein Abend mit Freunden, ein paar Bier – und anschließend schnell mit dem Fahrrad nach Hause. Für viele klingt das harmlos. Schließlich fährt man ja „nur“ Rad und kein Auto. Doch genau diese Haltung ist trügerisch: Wer mit zu viel Alkohol im Blut auf dem Rad unterwegs ist, riskiert nicht nur andere, sondern macht sich im Ernstfall sogar strafbar.
Genau darüber wird nun auch beim Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Dort beraten Fachleute aus Justiz, Polizei und Verkehrssicherheit regelmäßig über Änderungen im Straßenverkehrsrecht. Die Empfehlungen, die am Ende ausgesprochen werden, haben in der Vergangenheit häufig Einfluss auf spätere Gesetzesänderungen gehabt.

Ab wann ist Radfahren unter Alkohol strafbar?
Derzeit gilt: Erst ab 1,6 Promille wird Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss automatisch als Straftat gewertet. Dieser Wert ist hoch – und viele halten ihn nicht mehr für zeitgemäß.
Wie stark Alkohol wirkt, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab (Gewicht, Alter, Größe, Trinkmenge). Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) nennt ein Beispiel: Ein 25-jähriger Mann mit 80 Kilogramm Körpergewicht und 1,80 Meter Größe liegt nach etwa zwei Litern Bier bereits bei rund einem Promille.
Eine Debatte, die schon lange läuft
Dass die 1,6-Promille-Grenze beim Fahrrad nicht mehr passt, wird seit Jahren diskutiert. Verkehrsexperten fordern schon lange strengere Regeln.
Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), bringt es so auf den Punkt: Egal ob Auto, Fahrrad oder Pedelec – nüchtern zu fahren sei keine Frage persönlicher Freiheit, sondern eine Frage der Verantwortung.
Der DVR kritisiert vor allem, dass Rad- und Pedelec-Fahrende bis 1,6 Promille rechtlich kaum etwas zu befürchten hätten – solange sie nicht auffällig fahren oder keinen Unfall verursachen. Aus Sicht des DVR ist das ein gefährliches Signal.
Der Verband fordert daher seit längerem, für Fahrrad- und Pedelec-Fahrende bereits ab 1,1 Promille einen eigenen Tatbestand als Ordnungswidrigkeit einzuführen. Außerdem setzt sich der DVR laut aktueller Mitteilung für ein grundsätzliches Alkoholverbot für alle Kraftfahrzeugführenden ein.
Unfallzahlen mit Alkohol steigen deutlich
Auch der ADFC unterstützt die Forderung nach strengeren Regeln. ADFC-Pressesprecher Karl Grünberg sagt: Wer Alkohol getrunken hat, sollte besser gar nicht erst aufs Rad steigen. Besonders ab 1,1 Promille steige das Unfallrisiko deutlich.
Die Zahlen sprechen aus Sicht des ADFC eine klare Sprache: 2023 gab es rund 5.400 Fahrradunfälle mit Verletzten unter Alkoholeinfluss. 2024 seien es bereits etwa 7.300 gewesen. Grünberg sieht darin ein Warnsignal: Der Anstieg zeige, dass dringend gehandelt werden müsse.
Der DVR weist allerdings darauf hin, dass generell mehr Menschen Rad und Pedelec fahren als früher und insgesamt mehr Kilometer zurückgelegt werden. Mehr Verkehr bedeute auch mehr Unfälle – ein Zusammenhang, der laut DVR durchaus naheliegt.
Trotzdem betont DVR-Experte Christoph Rieger: Es könne nicht sein, dass jemand mit 1,599 Promille praktisch noch „ordnungsgemäß“ im Straßenverkehr unterwegs sein dürfe. Für ihn steht fest: Diese Regelung müsse endlich angepasst werden – jeder Verletzte und jeder Tote sei einer zu viel.
Grünberg betont zudem: Der gefährlichste Gegner für Radfahrende sei weiterhin meist das Auto.
Unterstützung auch vom TÜV – und deutliche Kritik
Auch der TÜV-Verband spricht sich für eine niedrigere Promillegrenze aus. Verkehrssicherheitsexpertin Fani Zaneta betont: Wer Alkohol trinkt, sollte grundsätzlich kein Fahrzeug steuern – unabhängig davon, ob es groß oder klein ist, schnell oder langsam, mit Motor oder ohne. Wenn betrunkenes Radfahren als „nicht so schlimm“ angesehen werde, entstünden gefährliche Gewohnheiten.
Ein eigener Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand wäre deshalb aus Sicht des TÜV ein klares gesellschaftliches Signal.
Noch drastischer formuliert es Siegfried Brockmann, Unfallforscher der Björn Steiger Stiftung: 1,6 Promille seien im Grunde „ein Freibrief“, stark alkoholisiert aufs Rad zu steigen.
Was droht bei 1,6 Promille?
Wer mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad kontrolliert wird, begeht eine Straftat. Die Folgen können erheblich sein:
- empfindliche Geldstrafe (häufig etwa ein Monatsgehalt)
- drei Punkte in Flensburg
- mögliche Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Und die Konsequenzen können sogar noch weiter gehen: Wer die MPU nicht besteht, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis – selbst wenn man in dem Moment „nur“ Rad gefahren ist. In manchen Fällen kann auch ein Radfahrverbot ausgesprochen werden. Die MPU ist zudem teuer und oft mit Abstinenznachweisen verbunden.
Wichtig ist außerdem: Bei einem Unfall oder auffälligem Verhalten gelten andere Maßstäbe. Dann kann bereits ab 0,3 Promille eine Strafbarkeit nach § 316 StGB in Betracht kommen – Stichwort relative Fahruntüchtigkeit. Neben dieser gibt es auch die absolute Fahruntüchtigkeit, die ab bestimmten Grenzwerten angenommen wird.
In vielen Ländern gelten strengere Regeln
Ein Blick ins Ausland zeigt: Deutschland ist mit 1,6 Promille beim Rad eher großzügig. In vielen EU-Staaten liegt die Grenze bei 0,5 Promille.
Ausnahmen gibt es unter anderem in Skandinavien, Irland und Großbritannien – dort existiert teilweise keine feste Promillegrenze. Das bedeutet aber nicht, dass man dort automatisch sicher ist: Wer auffällig fährt oder kontrolliert wird, muss dennoch mit Strafen rechnen.
In Tschechien ist man besonders streng: Dort gilt beim Radfahren sogar 0,0 Promille.
Unterschied bei E-Bikes
Auch bei E-Bikes wird unterschieden: Pedelecs bis 25 km/h werden rechtlich meist ähnlich wie Fahrräder behandelt. Schnellere E-Bikes gelten dagegen als Kraftfahrzeuge – und dort gelten bereits strengere Regeln:
- Grenze von 0,5 Promille
- ab 1,1 Promille kann es zur Straftat werden
Was sagen die Menschen selbst?
Viele Radfahrende nehmen das Thema offenbar nicht besonders ernst. Jessica, die in einer Gastwirtschaft in Overath befragt wurde, glaubt: Viele steigen einfach aufs Rad – oder sogar ins Auto – ohne groß darüber nachzudenken.
Leonie dagegen ist vorsichtiger geworden: Nach einem kleinen Unfall fährt sie nach Alkohol gar nicht mehr. Klaus aus Münster, selbst E-Bike-Fahrer, spricht sich klar für eine niedrigere Grenze aus.
Auch Louisa, Studentin aus Münster, findet eine Absenkung sinnvoll: Viele unterschätzten, wie schnell Alkohol die Reaktionszeit beeinträchtige.
Damit dürften die Expertinnen und Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar vermutlich auf breite Zustimmung stoßen – zumindest bei denen, die sich mit den Risiken ernsthaft auseinandersetzen.
